Die Landesregierung in Düsseldorf hat am Donnerstag, den 11. Juni eine aktualisierte Corona-Schutzverordnung veröffentlicht, die am Montag, den 15. Juni in Kraft trat. Mit der neuen Fassung der Corona-Schutzverordnung werden weitere Erleichterungen für den Sport erlassen.
Bereits seit knapp zwei Wochen sind Einzelsportarten wie Tischtennis und Darts in der Sporthalle des TuS Hachen möglich. Nun ist ab dem 15. Juni auch die Ausübung von Kontaktsport in geschlossenen Räumen für Gruppen bis zu zehn Personen sowie im Freien in Gruppen bis zu 30 Personen wieder möglich. In beiden Fällen muss eine Rückverfolgbarkeit der Teilnehmer durch eine Datenerfassung sichergestellt werden.
Diese neuen Lockerungsmaßnahmen erfordern allerdings geeignete Vorkehrungen und Schutzmaßnahmen, damit ein Trainingsbetrieb unter Einhaltung aller Auflagen sicher möglich ist. Diese wurden bereits von uns umgesetzt, so dass der Trainingsbetrieb seit dem 16. Juni, unter Einhaltung der erforderlichen Schutzmaßnahmen, wieder freigegeben ist.
Alle Trainingsangebote der Fußballabteilung werden als Freiluftaktivität durchgeführt. Hier ist das Infektionsrisiko durch den permanenten Luftaustausch geringer. Freiluftangebote erleichtern darüber hinaus das Einhalten von Distanzregeln.
Während des Trainingsbetriebes liegt es weiterhin in der Verantwortung des Vereins bzw. der Trainer/Übungsleiter sicherzustellen, dass die Vorgaben zur Einhaltung der geltenden Hygiene- und Desinfektionsmaßnahmen eingehalten werden.
Der Vorstand des TuS Hachen 1920 e.V.
Anlage:
Coronaschutzverordnung ab 15.06.2020:
https://www.land.nrw/de/pressemitteilung/neue-fassung-der-corona-schutzverordnung-mit-weiteren-erleichterungen-gilt-ab